Der Strom aus der Dose
 und trotzdem nichts dafür bezahlen


Die deutschen Energieversorgungsunternehmen (EVU) stellen die von ihnen betriebenen Stromnetze für die dezentrale Energieeinspeisung zur Verfügung und sind darüber hinaus verpflichtet, die eingespeiste Energie zu vergüten. Viele kommunale und überregionale Energieversorger in Deutschland gehen bei den Vergütungssätzen über das gesetzlich vorgeschriebene Niveau hinaus.

Investitionsförderung:

Durch den Einsatz öffentlicher Fördermittel reduzieren sich die Investitionskosten um ein Drittel und mehr, je nach Bundesland und Gemeinde. Dazu kommt die gesetzliche Einspeisevergütung von ca. Euro 0,09 (0,17 DM) pro kWh durch das zuständige EVU.



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